AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Die nachfolgenden AGB gelten für alle erteilten Aufträge zwischen Monika Gill und dem Auftraggeber. Monika Gill ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen zu ändern oder zu ergänzen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

Allgemeines
Gegenstand des Auftrags ist die Tätigkeit des Make-up Artists zum vereinbarten Zweck. Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen dem Make-up Artist und seinem Auftraggeber zustande. Der Rechnungsbetrag ist nach Rechnungsstellung, wenn nicht anders auf der Rechnung vermerkt, innerhalb von 10 Tagen zu zahlen. Skonto wird nicht gewährt. Gemäß § 19 UStG ist in dem auf der Rechnung ausgewiesenen Betrag keine Umsatzsteuer enthalten.

Zustandekommen eines Vertrages
Eine Buchung kann telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Angebote werden individuell erstellt. Gesamtpreise werden vorab mit dem Kunden vereinbart. Angebote können auch als Freitext im E-Mail-Verkehr erstellt werden. Der Makeup Artist kann für die angebotenen Dienstleistungen für halbe Tage (bis zu 6 Stunden) oder ganze Tage (bis zu 10 Stunden), aber auch Stundenweise gebucht werden. Es werden daher Dienstleistungs-, Tages- oder Halbtageshonorare vereinbart. Im Falle der Vereinbarung von Tages- oder Halbtageshonorare werden für Arbeitszeiten, die über den gebuchten Zeitraum hinausgehen, die zusätzlich anfallende Arbeitszeit nach Stunden berechnet. Der Stundensatz beträgt 60€ je angefangene Stunde. Hat ein Kunde ein Angebot schriftlich akzeptiert, so gilt der Vertrag als geschlossen. Der Vertrag beinhaltet die Location, das Datum, Zeit, Inhalt sowie die Höhe des Honorars.

Optionen
Optionen sind Reservierungen für die Tätigkeit des Makeup Artists zu einem festgelegten Termin. Die Option verfällt sofort, wenn eine Festbuchung durch einen Dritten möglich ist und der optionierte Termin auch nach Rückfrage bei dem Auftraggeber, mit dem die Option vereinbart wurde, nicht zu einer festen Buchung führt.

Fremd- und Nebenkosten
Der Auftraggeber übernimmt die anfallenden Nebenkosten wie Spesen, Reisekosten- sowie Übernachtungskosten. Wird der ursprünglich erteilte Auftrag um Leistungen erweitert, die nicht Gegenstand des Vertrages waren, so ist der Make-up Artist berechtigt, die Zusatzleistungen sowie zusätzliche Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen. Dabei wird die Abrechnung nach Stundensatz in Anrechnung gebracht. Dies gilt ebenso bei dem Überschreiten der vereinbarten Produktionszeit, die vom Make-up Artist nicht zu vertreten ist.

Fahrtkosten
Die Fahrtkosten werden mit 0,50 € pro km berechnet.
Bei Reisen sind alle anfallenden Reisekosten wie Bahn / Bus / Flug / Taxi sowie Übernachtungskosten vom Kunden zu tragen, sofern nicht anderweitig abgesprochen.

Auftragsstornierung und Ausfallhonorar
Der Vertrag kann innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsabschluss ohne Angabe eines Grundes storniert werden. Danach muss eine Begründung genannt werden. Wird ein Vertrag später als 3 Tage vor dem vereinbarten Termin storniert, ohne dass der Make-up Artist dies zu vertreten hat, steht ihm das vereinbarte Honorar sowie die bis dahin angefallenen Neben- und Fremdkosten vollständig zu.

Bei einer früheren Vertragsauflösung setzen sich die Kosten wie folgt zusammen:
100% – bis 3 Tage vor dem Termin
75% – 4-7 Tage vor dem Termin
50% – 8-14 Tage vor dem Termin
25% – ab 15 Tagen vor dem Termin

Wird während der Dauer des Auftrages kein Mangel durch den Auftraggeber angezeigt, gilt der Auftrag als mangelfrei und vertragsgemäß erfüllt. Das Honorar ist nach Auftragsende bzw. spätestens zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung ohne Abzug von Skonto fällig.

Der Make-up Artist ist berechtigt, einen Auftrag fristlos zu kündigen – auch während einer laufenden Produktion – falls die im Auftrag vereinbarte Vorauszahlung nicht rechtzeitig und/oder nicht in voller Höhe eingeht, eine zeitliche Verschiebung der Produktionstermine durch den Auftraggeber erfolgt, der Verdacht besteht, dass die Buchung durch den Auftraggeber nicht ernsthaft aufrechterhalten wird (z.B. durch keinerlei Rückmeldung/Antwort des Auftraggebers auf Kontaktversuche des Makeup Artists in Form verschiedener Medien über einen Zeitraum von mindestens 7 Tagen) und/oder somit durch die Blockierung des Termins anderweitige, ernstgemeinte Buchungs- und somit auch Honorarverluste absehbar sind.

Ausfall der Leistung
Kann das Styling von der gebuchten Makeup Artist aufgrund von höherer Gewalt (z. B. Unfall, Krankheit etc.) oder anderer, nicht zu vertretender Umstände, nicht erbracht werden, wird die Makeup Artist sich nach besten Kräften um adäquaten Ersatz bemühen. Für eventuell entstehende Zusatzkosten oder einen möglichen Schaden haftet die Makeup Artist in diesem Falle nicht.

Gewährleistung
Die Makeup Artist übernimmt keine Haftung für allergische Reaktionen, die während und auch nach der Verwendung der Produkte auftreten könnten. Sollten Allergien bekannt sein, wird die Makeup Artist die Produkte auf diese Inhaltsstoffe prüfen. Weiter übernimmt die Makeup Artist keine Haftung für einen Schaden am Styling (durch Unwetter oder Ähnliches).

Namensnennung
Der Make-up Artist hat Anspruch darauf, bei der Verwendung seines Werkes (einschließlich Testshootings und Editorials) als Urheber genannt zu werden.

Testshootings
Für sogenannte Testshootings gelten folgende Besonderheiten: Sofern der Make-up Artist für seine Mitwirkung an einem Testshooting kein oder nur geringes Honorar erhält, die im Rahmen des Testshootings entstandenen Fotografien etc. später zu anderen Zwecken eingesetzt werden (Werbung) steht dem Make-up Artist ein zusätzlich angemessenes Honorar zu.Die Angemessenheit des Honorars orientiert sich an dem für die Nutzung üblicherweise gezahlten Künstlerhonorar und an dem erzielten Verwertungserlös des Auftraggebers.

Verwendung von Bildmaterial
Der Make-up Artist ist berechtigt, die Fotografien, Filme, analoge und digitale Datenträger bzw. Abzüge und Kopien davon, für deren Herstellung er seine Tätigkeit erbracht hat, zur Eigenwerbung zu nutzen, d. h. insbesondere auch in Form einer Aussendung bzw. im Internet zu veröffentlichen oder als Arbeitsprobe vorzuzeigen. Für diesen Fall steht der Auftraggeber auch dafür ein, dass das abgebildete Fotomodell (bzw. die Fotomodelle) mit der genannten Nutzung durch den Makeup Artist einverstanden ist/sind.

Salvatorische Klausel
Nebenabreden oder von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Werden eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Vertragsbedingungen unwirksam, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen und des Vertrages. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch bei Lieferungen ins Ausland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Make-up Artists.

Besonderheiten beim Brautstyling:

Auftragsstornierung und Ausfallhonorar:
Bei einer Vertragsauflösung bis zu 48 Stunden nach dem Probetermin fallen keine weiteren Kosten an. Die Kosten für den Probetermin sind zu begleichen.

Bei einer späteren Vertragsauflösung setzen sich die Kosten wie folgt zusammen:
100% – bis 14 Tage vor dem Hochzeitstermin
80% – 15 – 28 Tage vor dem Hochzeitstermin
60% – ab 48 Stunden nach der Probe bis zu 28 Tage vor dem Hochzeitstermin


Stand: 9. Oktober 2023